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Betteln um Schläge

„Da wundern die sich noch, warum alle Welt auf sie eindrischt”, so Christian Schmidt, Sprecher der Initiative www.CDU-Basis.de zu den Äußerungen des ARD-Vorsitzenden Fritz Raff. Dieser hatte beim 9. Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig gesagt, er hielte es für eine Illusion zu glauben, dass man in der digitalen Welt ohne entgeltliche Angebote auskomme. „Das schlägt dem Fass den Boden aus”, so Schmidt weiter. Allein die ARD habe schon pro Jahr knapp 40 Millionen Euro für ihren Internetauftritt zur Verfügung. Das sei eine horrende Summe, die jedem anderen Onlineanbieter vor Neid erblassen ließe, so CDU-Basis.de.

Damit wurden in der Vergangenheit erhebliche Angebote eingeführt, ob die Gebührenzahler sie haben wollten oder nicht. Jetzt stelle man sich hin und wolle dafür zusätzlich Geld haben. „Das ist typisch öffentlich-rechtlicher: Erst wird irgendetwas eingeführt und dann schreit man nach mehr Geld um es finanzieren zu können!” so Schmidt.

„Wenn MDR-Intendant Udo Reiter sagt, man wolle damit keine großen Geschäfte machen, dann fragen wir mal ganz frech nach: Wie soll das denn finanziert werden? Glauben die wirklich, irgendjemand würde im Internet kostenpflichtige Angebote wahrnehmen, wenn die Informationen auch anders zu haben sind? Meinen die ÖRR-Damen und -Herren allen ernstes, die Nachfrage nach deren Angebote sei, wenn sie bezahlt werden müssen, so hoch, dass sie sich selbst tragen könnten? Wovon Träumen die eigentlich nachts?” fragt der Basis-Sprecher.

Auch typisch öffentlich-rechtlich sei die Tatsache, dass man „seine Sicht der Dinge mal eben wie ein Fähnchen im Wind” drehe, so der Saarländer. „In der Anhörung im Niedersächsischen Landtag im Dezember letzten Jahres hat sich Dr. Hermann Eicher, Justitiar beim SWR, ganz klar gegen Nutzerentgelt bei den Onlineauftritten ausgesprochen. Jetzt hören wir genau das Gegenteil. Ist das nicht niedlich?”

Problematisch sei die Forderung des ÖR auch im Hinblick auf die Grundversorgung. „Prof. Dr. Carl-Eugen Eberle, ZDF-Justitiar, hat in der Landtagsanhörung in Mainz am 1. Februar diesen Jahres gesagt dass „öffentlich-rechtlicher Rundfunk eine Leistung für die Gesellschaft erbringt und dass es dann auch Sache der Gesellschaft insgesamt ist, zu einer Finanzierung beizutragen.” Das ist wunderbar. Erstens, und das haben wir in der ganzen Diskussion immer und immer wieder gesagt, ist das Onlineangebot bei weitem nicht für die ganze Gesellschaft zu empfangen, weswegen eine Gebühr auf internetfähige Geräte gar nicht in Frage kommt. Und zweitens widerspricht die aktuelle Forderung genau diesem Grundsatz”, so Schmidt weiter. „Ich kann nicht hergehen und sagen ‚Wir müssen solche Angebote vorhalten weil das zur Grundversorgung gehört’ und dann aber eine separate Bezahlung dafür fordern! Entweder ist es Grundversorgung, dann hat es aus dem Gebührenaufkommen bezahlt zu werden oder es ist keine Grundversorgung. Dann darf ein solches Angebot gar nicht erst gemacht werden. Und nach unserer Auffassung ist es keine Grundversorgung”, so CDU-Basis.de.

Die neueste Äußerung der öffentlich-rechtlichen sei aber nicht so empörend, wenn man sich die letzten Bemerkungen und Forderungen ansehe, so Schmidt. „Das beginnt mit Eichers Äußerungen zur Konvergenztheorie, die von der ARD/ZDF-Onlinestudie widerlegt wird und endet mit den jüngsten Äußerungen vor dem Bundesverfassungsgericht. Da stellt sich ZDF-Intendant Markus Schächter doch tatsächlich hin und fordert in Anwesenheit von Parlamentariern die Parlamentsrechte einzuschränken. Er hätte auch bei einem Formel-1-Rennen die Abschaffung von Autos fordern können”, so der Initiativen-Sprecher. Dabei seien die Parlamente die einzige Instanz, die wenigstens halbwegs Ordnung in das Gebührenfestsetzungsverfahren brächten. Zur Erinnerung: Die öffentlich-rechtlichen klagen zur Zeit vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung der Länder von 2004, die GEZ-Gebühren statt wie von der KEF empfohlen um 1,09 Euro „nur” um 88 Cent zu erhöhen. Dabei könne die KEF mit ihren Empfehlungen auch nur im Dunkeln stochern. „Es findet doch de facto keine Kontrolle statt”, so Schmidt. „Der ÖRR meldet einen Betrag an die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen und begründet den. Dann „prüft” die KEF diesen Wunschzettel, hat dabei aber keinerlei Controllingfunktion. Das heißt, am Ende reduzieren sie den gewünschten Betrag etwas und geben den dann als Empfehlung an die Länderparlamente, die ihn dann zu verabschieden haben. Bernd Gäbler hat das in einer Medienkolumne für stern.de am 02.05.07 sehr schön beschrieben. Das ist so, als würde ich Papa Staat um 1.000.000 Euro bitten, obwohl ich nur 500.000 brauche. Aber ich weiß ja, dass bei der Prüfung etwas Geld gestrichen wird, also setze ich meinen Wunschbetrag einfach etwas höher an. Das ganze Verfahren ist ein Witz”, so der Sprecher. Ein echtes Controlling hätte z.B. auch den aktuellen Betrugsskandal im Hause des Saarländischen Rundfunks bezüglich der Tochtergesellschaft Telefilm Saar GmbH verhindert. Nur der Intendant wundert sich. Die Betriebswirtschaftler lächeln.
Überhaupt sei das Gebaren des ÖRR in Sachen Transparenz doch deutlich steigerungsfähig. „Wir freuen uns ja, dass Fritz Raff in einem Interview mit dem Handelsblatt gesagt hat: „Entschuldigung, in die Bilanzen des Rundfunkanstalten kann jeder schauen und die Rundfunkräte als Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen haben sehr wohl einen genauen Blick auch die Bilanzen unserer Töchter. Ich habe kein Problem damit, noch umfassender über unsere wirtschaftlichen Aktivitäten zu informieren. Bei uns gibt es keine Geheimnisse.” Dann hat er mit Sicherheit auch kein Problem uns zu erklären, wieso bei einem Jahresüberschuss von 191.284.000 Euro in 2005 eine Gebührenerhöhung notwendig ist. Er wird uns mit Sicherheit auch gerne erklären, wieso sich die Vermögenswerte für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken auf unglaubliche 1.283.486.000 EUR belaufen oder was eigentlich ‚sonstige betriebliche Aufwendungen’ sind, die immerhin mit 836.001.000 Euro im Jahrbuch 2006 betitelt sind. Das würden wir wirklich gerne mal wissen”, so Schmidt. Besonders im Hinblick auf Einsparungen wurde seitens des ÖRR keine Stellung bezogen, wohl wissend, dass bei einem Einsatz von 7 Mrd. EUR durchaus Einsparungen möglich seien. Als Beispiel nannte Schmidt die brit. BBC, welche allein in den Jahren 2000 bis 2004 jährlich 244 Mio. Euro eingespart hätten und dennoch ein äußerst flexibles, wirtschaftlich erfolgreiches, weltweit tätiges Unternehmen gestaltet hätten. „Dabei haben sie beinahe flächendeckende Digitalisierung eingeführt. Und unser ÖRR behaupt ständig, er bräuchte mehr Geld, um die Digitalisierung durchzuführen. Merkwürdig, dass die BBC das nicht benötigte”, so Schmidt. „Nett wäre in diesem Zusammenhang auch die Offenlegung der Seitenaufrufe bei öffentlich-rechtlichen Onlineangeboten oder wie viele Leute tatsächlich Livestreamingangebote der öffentlich-rechtlichen nutzen – natürlich mit den daraus entstehenden Kosten für den ÖRR”, so Schmidt abschließend.

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