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Konzept zur Neuorganisation
Als wir im Jahr 2006 gegen die Einführung der „Rundfunkgebühr auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte”
protestierten war uns noch nicht bewusst, zu welchen teilweise unglaublichen Erkenntnissen uns eine Aktion führen wird, die als solche nicht geplant wurde.
Nach einem Teilerfolg der Proteste wurde nach Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2006 eine Neuaufstellung der Gebührenordnung eingefordert. Unsere Gruppe wurde seitens verschiedener Staatskanzleien dazu aufgerufen, Vorschläge für eine neue Gebührenordnung zu unterbreiten. Nach dem Motto: „.. wer meckert soll auch Alternativvorschläge unterbreiten können…”
Diesem Wunsch konnten wir uns natürlich nicht verwehren und so stellen wir heute unseren Vorschlag zu Neuorganisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland vor.
Nach einigen vorbereitenden Untersuchungen wurde uns schnell klar, dass das derzeitige System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland nicht nur eine neue Gebührenordnung benötigt. Wir sind der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland einer grundlegenden Erneuerung bedarf, um für die Zukunft für die Bürger tragbar und nutzbar zu sein, somit auch einen besonderen „Wert” erhält.
Nach umfangreichen Recherchen liegt uns bisher ein System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor, welches als „Geldvernichtungsmaschine” noch überaus förmlich betitelt werden kann. Mangelnde Transparenz, exorbitante Verwaltungseinheiten, undurchsichtige Finanzgebaren und groteske Fehlentscheidungen münden in einem maroden System bis hin zur persönlichen Vorteilsnahme in Millionenhöhe.
Das System „öffentlich-rechtlicher Rundfunk” in Deutschland „verheizt” die Rundfunkgebühren des Bürgers in Höhe von ca. 7 Milliarden Euro ohne einen besonderen „Wert” für die deutsche Bevölkerung darzustellen. Allein die Verwaltung dieses System fordert eine Höhe von etwa 2 Milliarden Euro! Dieses „Verwaltungsmonster” lässt sich besonders deutlich an den Aufwendungen des Gebühreneinzugs feststellen. Für jeden Gebührenzahler benötigt das System etwa 4,50 Euro!
Beispielsweise hat die ARD bei etwa 6 Milliarden Euro Teilnehmergebühren gerade mal ca. 2,6 Milliarden Euro für den technischen Programmaufwand übrig. Unglaublicherweise beklagt sich der öffentlichrechtliche Rundfunk heute über eine „mangelnde Akzeptanz” der Rundfunkgebühren durch die Bürger…
Wir behaupten, dieses System entspricht nicht dem Willen der Bevölkerung. Daher stellen wir mit unserem Vorschlag eines „bürgerlichen Kontrollrates” ein Medium zur Verfügung welches den Bürger an dem System „öffentlich-rechtlicher Rundfunk” mitbestimmt und -entscheiden lässt.
Transparenz und Wirtschaftlichkeit verbunden mit einer qualitativ hochwertigen Programmgestaltung aus allen Bereichen ergeben für uns den „Wert” des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich fragen lassen, was er als „Wert” versteht, was er denkt den Bürgerinnen und Bürgern zu bieten. Er muss auch selbst fragen, ob diese Ansprüche mit denen des Publikums übereinstimmen oder was er ändern kann oder muss. Um aber herauszufinden, wo die
Überschneidungen liegen, wo hingegen Verbesserungspotential ist, hätte er sich mit der Öffentlichkeit auseinandersetzen müssen. Dies ist aus unserer Sicht bis heute nicht geschehen. Wir unterbreiten hier einen Vorschlag zur Neuorganisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und wir hoffen, dass wir damit endlich eine öffentliche Diskussion über die Zukunft des ÖRR anstoßen, eine Diskussion, die nicht hinter verschlossenen Türen stattfindet, sonder die Bürgerinnen und Bürger einbezieht, eine Diskussion, bei der auch die Vertreter des ÖRR öffentlich kundtun, wohin die Reise gehen soll, in der sie offenlegen, was sie bisher getan haben.
Wenn sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk dazu nicht entschließen kann, können wir nur alle auffordern, sich für die Durchsetzung unseres Modells einzusetzen, denn dann muss die Transparenz geboten werden, die es bisher nicht gibt, dann haben auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes
über ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu entscheiden und nicht mehr nur ein bestimmter Teil.
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