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Landesregierung will Bürger und Wirtschaft belasten

Auf scharfe Kritik des CDU Landes- und Fraktionsvorsitzenden, Christian Baldauf, und des medienpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Erwin Rüddel, ist die Haltung des Landes Rheinland-Pfalz bei der Diskussion um eine Gebührenerhebung für Personalcomputer und internetfähige Handys gestoßen. Statt sich im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft für einen Verzicht auf eine Gebührenerhebung in Höhe von 5,52 Euro pro Monat einzusetzen, seien die Belastungspläne, Medienberichten zufolge, von den Vertretern der rheinland-pfälzischen Landesregierung unterstützt worden. So habe der Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmeier, auf eine entsprechende Anfrage seitens der Medien die neue Gebühr begrüßt und von einem „sehr klugen Vorschlag” gesprochen.

Mainz. Beim Treffen der Vertreter der Rundfunkkommission der Länder in Düsseldorf war noch keine eindeutige Entscheidung für eine Gebührenerhebung gefallen. Die meisten Ländervertreter, darunter auch Rheinland-Pfalz hatten sich jedoch für die Einführung der neuen Gebühr ausgesprochen. Christian Baldauf: „Anstatt endlich grundsätzlich die Gebührenschraube anzuhalten, werden hier neue Belastungen geschaffen. Wo war in Düsseldorf eigentlich der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, der sonst immer eine stärkere Förderung des Mittelstands fordert? Es genügt nicht, seinen Wirtschaftsminister mit Festtagsreden über das Land ziehen zu lassen, um dann bei der ersten Nagelprobe einzuknicken.”

Erwin Rüddel forderte den Ministerpräsidenten auf, gemeinsam mit seinem Amtskollegen Peter Harry Carstensen aus Schleswig-Holstein die Gebühr doch noch auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Februar zu Fall zu bringen.

Baldauf und Rüddel verwiesen darauf, dass sich die CDU-Landtagsfraktion als erste in der Bundesrepublik bereits am Mittwoch einstimmig für eine Verlängerung des Gebührenmoratoriums für Computer bis mindestens Ende 2008 ausgesprochen habe. Über die Gebühr und die Entwicklung der Medienlandschaft müsse jetzt grundsätzlich nachgedacht und die Koordinaten verändert werden, so Rüddel. Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen stoße die neue Abgabe auf großes Unverständnis.

Die Neuregelung ziele auf Personen, die ausschließlich über ihren Internet-PC Fernsehen und Radio empfangen könnten. Erfasst würden hierdurch aber auch Selbständige, Freiberufler und Handwerksbetriebe, die auf einen PC als unverzichtbares Arbeitsmittel angewiesen seien. Es könne nicht angehen, dass der Gesetzgeber die Unternehmen erst gesetzlich verpflichte, ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten über das Internet nachzukommen – etwa bei den Umsatzsteuervoranmeldungen oder der elektronischen Übermittlung der Sozialversicherungsdaten – um dann für die internetfähigen, betrieblichen Computer eine zusätzliche Zwangsgebühr zu erheben.

Weitere Informationen: http://www.cdu-fraktion-rlp.de/index.php?id=45
Kontakt per eMail: erwin@rueddel.net

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