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Und das Volk bleibt außen vor!

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Aktuelle Pressemitteilung zum Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts:

Wenig begeistert zeigten sich die Mitglieder von CDU-Basis.de über das Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts. „Es bedeutet, dass die Landesparlamente gar nicht mehr von den Empfehlungen der KEF abweichen dürfen, weil die ÖRR jedes Mal klagen würden”, so Christian Schmidt, Sprecher der Initiative. „Damit bleibt das Volk bei der Kontrolle der Sender praktisch komplett außen vor, weil nicht einmal mehr ihre gewählten Vertreter mitreden können”, so Schmidt weiter.
Es sei sehr schön, dass damit die Staatsferne in vollem Umfang gegeben sei. Fakt sei jedoch, dass eine Kontrolle der Finanzen auch nicht mehr stattfinden kann. „Welche Möglichkeiten hat denn die KEF, dem ÖRR tatsächlich mal auf die Finger zu klopfen? Sie sehen die Finger ja nicht einmal”, so Schmidt. Die nächste Klage sei doch auch schon klar: „Die Zusammensetzung der KEF sei so nicht tragbar, weil sie nicht staatsfern ist. Schließlich werden die Mitglieder von den Ländern berufen.”

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem dualen Rundfunksystem mit diesem Urteil wirklich einen Bärendienst erwiesen”, so Schmidt. „Jeder Bürger in Deutschland wird praktisch gezwungen, Rundfunkgebühren zu zahlen, ob er will oder nicht. Eine Mitsprache bei der Gebührenhöhe bleibt ihm aber ebenso versagt wie die Möglichkeit der Kontrolle der Verwendung der Gelder.” De facto habe das Bundesverfassungsgericht einen Selbstbedienungsladen par excellence geschaffen.

„Den Bürgern muss die Möglichkeit der Mitsprache gegeben werden. Sie müssen für den ÖRR zahlen, sie sollen von ihm profitieren, dann müssen sie auch über ihn mitbestimmen können. Wir haben einen Vorschlag gemacht, wie das gehen kann, aber gewisse Kreise neigen ja eh dazu, alles zu ignorieren, was sie zum nachdenken oder gar diskutieren nötigen könnte”, so Schmidt. Bei einer derartigen Haltung sei es auch nicht verwunderlich, dass die Akzeptanz für das Gebührensystem eher gar nicht mehr vorhanden sei. Dies bestritten ja nicht einmal die Vertreter der ÖRR. Im Gegenteil: „Die sagen: Eine Verschlüsselung des Programme sei der Tot des ÖRR, weil niemand die Programme abbonieren würde. Stimmt. Was die Damen und Herren damit aber auch sagen ist: Die (wenn auch nicht) Zuschauer werden derzeit gezwungen, Geld für etwas zu bezahlen, dass so uninteressant und so niveaulos ist, dass niemand, wenn er denn wählen könnte, dafür auch nur einen Penny locker machen würde. Übersetzt heißt das: Die Führung des ÖRR sagt, sie liefern schlechte Arbeit ab.” Wenn dann ein solches Urteil wie das heutige dazu käme, mit dem auch der letzte Hauch einer Einflussnahme aberkannt werde, müsse man sich nicht wundern, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland bald mausetot sei. „Eine grundlegende Reform der Festsetzung des Finanzbedarfs ist mit diesem Urteil absolut unumgänglich. Das darf auch kein Reförmchen werden, sondern das neue Modell muss so aufgestellt sein, dass eine hundertprozentige Transparenz gegeben ist und die Bürger in das System eingebunden sind”, so Schmidt.

www.cdu-basis.de hatte bereits im August einen Vorschlag zur Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemacht, bei dem anstelle der KEF ein bürgerlicher Kontrollrat mit weitreichenden Rechten und Kontrollfunktionen bis hin zur Sanktionierung eingesetzt wird. Nach Vorstellung der CDUler sollen die Mitglieder dieses Rates direkt von der Bevölkerung gewählt werden.

 

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